auf der Webseite der Praxisgemeinschaft für Podologie "Gut zu Fuss" von Lena Rieb und Nicole Bierschenk in Werne. Wenn Sie Beschwerden mit Ihren Füßen haben oder einfach nur professionelle Pflege möchten, dann werden Sie hier kompetent beraten sowie fachgerecht behandelt.
Wir sind zwei staatlich geprüfte Podologinnen, führen die podologische Praxisgemeinschaft ”Gut zu Fuss” und haben vorher über Jahre hinweg Berufserfahrung gesammelt.
Podologin Nicole Bierschenk: Hat ihre Ausbildung zur Podologin an der staatlich anerkannten Schule für Podologie “Grotstollen” in Essen absolviert.
Podologin Lena Rieb: Hat ihre Ausbildung zur Podologin an der staatlich anerkannten Schule für Podologie in Kaiserswerth, Düsseldorf absolviert.

Die podologische Praxisgemeinschaft "Gut zu Fuss" befindet sich auf der Berliner Str. 51 in Werne und bietet Parkplätze direkt vor der Tür, die Buslinie S10 (Haltestelle "Freistuhl") hält direkt vor der Praxis. Die Praxis mit zwei Behandlungsräumen erstreckt sich auf ca. 85 m².
Allgemeine und individuelle Beratung
Hornhautentfernung
fachgerechte Entfernung der übermäßigen Hornhaut oder Schwielen
Nagelbehandlungen:
qualifiziertes Schneiden der Fußnägel, Behandlung eingewachsener
Nägel, Behandlung von Nagelpilz oder verdickten Nägeln
Behandlung von Hühneraugen
Druck und Reibungschutz
Entlastung der schmerzhaften Stellen am Fuß mit entsprechenden professionellen Hilfsmitteln
Nagelkorrektur (Orthonyxie)
Behandlung eingewachsener Nägel, Rollnägel mit einer
individuell angefertigten Nagelkorrekturspange
Individuelle Beratung für Pflegeprodukte sowie Produkte zur Druckentlastung
Anfertigung von Nagelkorrekturspangen nach 3TO
Die Praxis ist zum Abrechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen berechtigt. Das betrifft vornehmlich Diabetiker, die eine ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept) von ihrem Arzt ausgestellt bekommen.
(Abrechnung nach §214 Abs. 1 SGB V).
Der Beruf des Podologen stellt seit der Gesetzesregelung 2002 einen anerkannten Medizinalfachberuf dar.
“Podologe” oder ein “staatlich geprüfter med. Fußpfleger” ist ein geschützter Titel.
Die Ausbildung dauert min. 2 Jahre mit anschließendem mündlichen, schriftlichen und praktischen Staatsexamen. Dagegen ist die Dauer der Ausbildung zum Fußpfleger nicht gesetzlich festgelegt. Die Ausbildungsdauer liegt zwischen ein paar Tagen und mehreren Monaten. Abschlussprüfungen sind nicht vorgegeben.
Die podologische Fußbehandlung dient der Prävention pathologischer Veränderungen an den Nägeln und der Fußhaut, insbesondere bei Patienten mit hohem Infektionsrisiko, Patienten mit Durchblutungsstörungen, Diabetikern mit diabetischem Fußsyndrom. Dabei muss jede einzelne Handlung dokumentiert werden, was beim Fußpfleger nicht der Fall ist.
Der Podologe darf nicht nur gesunde, sondern auch vorbeschädigte und geschädigte Füße behandeln. Ein Fußpfleger darf allerdings nur dekorative und pflegerische Maßnahmen am Fuß durchführen.
Der Podologe darf unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Verordnung hin medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchführen.
Jeder Podologe muss regelmäßig Fortbildungen besuchen, um auf dem neusten Stand der Wissenschaft zu Krankheiten und podologischen Behandlungen zu bleiben. Im Gegenteil zum Podologen ist ein Fußpfleger nach seiner Ausbildung nicht verpflichtet, an weiteren Kursen und Fortbildungen teilzunehmen.
Jede/r Podologe/in muss sich an die strengen Hygienerichtlinien halten. Bei uns wird jeder Kunde mit einem sterilen, keimfrei verpackten Instrumenten-Set behandelt. So wird die Übertragung von krankmachenden Keimen, Bakterien und Pilzen verhindert. Nach jedem Patienten wird der Behandlungsplatz sorgfältig gereinigt und desinfiziert. Dabei wird jeder Hygienevorgang dokumentiert.



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